Reitbuch

Bellershof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Bellershof

Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von:

Trainingsstall Angela Bellers

Bellershof GbR

und die Betriebsordnung der Bellershof GbR


Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Trainingsstall Angela Bellers

1.Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Trainingsstall Angela Bellers (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.


2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.

Eine Gruppenstunde sowie eine Einzelstunde dauert 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.

Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz, Ovalbahn, Roundpen und Ausreitgelände zur Verfügung.

Der Reitschüler und ggf. seine gesetzlichen Vertreter akzeptieren die unten stehende Betriebsordnung der Bellershof GbR.


3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

d. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

e. Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.


4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Einzelreitstunden, Gruppenreitstunden, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.


5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.


6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.


7.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.

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Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Bellershof GbR


1.Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Bellershof GbR (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Kunden bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Einstellung eines Pferdes und/oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und/oder Buchung einer Gastpferdebox.


2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowie die Unterbringung eines eingestellten Pferdes oder Gastpferdes. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Kunde in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung können Dienstleistungen durch individuelle Buchung über das Buchungssystem sowie die Unterbringung eines Gastpferdes erfolgen.

Der Einstellung eines Pferdes liegt der zwischen dem Pferdeeigentümer und der Bellershof GbR abgeschlossene Pferdeeinstellungsvertrag zugrunde.

Der Kunde akzeptiert die im Anschluss aufgeführte Betriebsordnung der Bellershof GbR.


3.) Risiko und Haftung

Das betreten des Hofgeländes, die Nutzung der Trainingsanlage und das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.


Der Betrieb verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pferdepflegers zu füttern, zu pflegen und Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich nach Bekanntwerden dem Einsteller zu melden.

Der Betrieb haftet für Schäden am eingestellten Pferd oder sonstigen Sachen des Einstellers soweit sie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betriebes, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung für derartige Schäden der Höhe nach auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Stallinhabers beschränkt. Die Deckungssumme ist im Pferdeeinstellungsvertrag ausgewiesen und kann beim Betrieb vor Vertragsbeginn angefragt werden.

Der Betrieb verpflichtet sich Versicherungsschutz in diesem Umfang während der Vertragsdauer vorzuhalten und diesen dem Einsteller auf Verlangen nachzuweisen.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Der Kunde hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Stalles und des Reitplatzes, sowie an den Hindernissen, durch ihn bzw. sein Pferd oder einem mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten verursacht werden

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.


4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.


5.) Buchung und Stornierung

Die Buchung und Stornierung von Dienstleistungen und der Unterbringung von Gastpferden erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Die Kündigung eines Pferdeeinstellungsvertrages muss schriftlich unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Fristen erfolgen.


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Betriebsordnung der Bellershof GbR

  1. Die Betriebsordnung behält für die gesamte Aufenthaltsdauer auf dem Betriebs- und Trainingsgelände der Bellershof GbR ihre Gültigkeit.
  2. Jeder Reiter hat darauf zu achten, dass das Hofgelände sowie Straßen und Wege weder durch ihn noch durch sein Pferd verschmutzt wird. Pferdeäpfel, etc. bitte sofort beseitigen.
  3. Der Unterricht / Beritt durch fremde Reitlehrer / Bereiter bzw. durch Privatpersonen, ist nicht gestattet.
  4. In der Reithalle ist das Longieren, Laufenlassen und Wälzenlassen verboten.
  5. Das Longieren und Laufenlassen auf dem kleinen Hofreitplatz ist bei entsprechenden Bodenverhältnissen gestattet, sowie das Longieren auf dem großen Außenplatz.
  6. Aufträge, Wünsche oder Anregungen sind nicht an das Stall-/Betriebspersonal, sondern ausschließlich an den Betrieb zu richten oder über das Online-Buchungssystem zu buchen. Einsteller sind den Betriebsmitarbeitern gegenüber nicht weisungsbefugt!
  7. Die Pferde dürfen ausschließlich nach Absprache mit dem Betrieb in einer dafür vorgesehenen Box mit zusätzlichem Heu oder Heulage gefüttert werden. Das Fressen lassen an Heulage-, Heu- oder Strohballen ist untersagt.
  8. Die am „Infoboard“ in der Reithalle ausgehängten und / oder per E-Mail und/oder WhatsApp versendeten Informationen sind einzuhalten.
  9. Das Rauchen in den Stallungen, Nebengebäuden, Futterräumen und Sattelkammern ist verboten.
  10. Hunde sind auf dem Betriebsgelände und der Trainingsanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in den Offenstallherden, auf den Weiden und in der Reitbahn ist grundsätzlich untersagt.
  11. Unbefugten ist das Betreten der Stallungen, Weiden und Gebäude nicht gestattet.
  12. Das Betreten der Privatbereiche ist für Unbefugte nicht gestattet.
  13. Der Betrieb übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige.
  14. Die Reitplätze dürfen nicht als Paddock genutzt werden.
  15. Es ist untersagt, Pferde auf dem Hofgelände, außer auf den hierfür freigegebenen Flächen, frei laufen zu lassen!
  16. Die Nutzung der Weiden erfolgt nach Absprache mit dem Betrieb. Die Weidebelegung wird jedes Jahr durch den Betrieb geregelt.
  17. Die Reithalle steht den Einstellern Mo bis So ab 8 bis 21 Uhr zur Verfügung. Zudem behält der Betrieb sich vor, die Reithalle und/oder andere Trainingsmöglichkeiten zu sperren.
  18. Die Stallruhe ist ab 21.30 Uhr (Mo-Fr) / ab 21 Uhr (Sa u. So.) einzuhalten. Andere Stallruhezeiten bedürfen der Absprache.
  19. Der Betrieb behält sich vor, die Hofanlage aufgrund von politischen oder betrieblichen Gegebenheiten temporär vollständig für den Personenverkehr zu schließen.
  20. Anregungen und Beschwerden sind an Heinke oder Angela Bellers zu richten.


Ergänzung der Betriebsordnung zur Infektionsabwehr:

  1. Es gelten auf dem gesamten Betriebsgelände die für Niedersachen und die Bundesrepublik Deutschland aktuell geltenden Maßnahmen und Beschränkungen zur Infektionsabwehr.
  2. Das Nichteinhalten oder Zuwiderhandeln gegen die Betriebsordnung kann eine gesetzliche Ordnungswidrigkeit darstellen und zur Anzeige gebracht werden. Bußgelder, die durch das Fehlverhalten eines oder mehrerer Einsteller oder durch sie beauftragte Personen verhängt werden, werden auf den oder die jeweiligen Pferdehalter umgelegt.
  3. Das Nichteinhalten der Betriebsordnung oder der von Gesetzes wegen veranlassten Maßnahmen führt ohne vorherige Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung des
  4. Pensionsvertrages.
  5. Die Mitarbeiter des Betriebes haben, bzgl. der jeweils geltenden Personenregeln, in Gebäuden stets Vorrang.
  6. Es gelten die aktuellen Regelungen des Landes Niedersachsen. Nach zu lesen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-derlandesregierung-185856.html
  7. Wer sich krank fühlt oder ist, bleibt zum Schutz der Mitreiter zu Hause.
  8. Tierärztliche Behandlungen haben vor allen anderen Belangen Vorrang!
  9. Mitarbeiter des Betriebes haben stets ein Vorrecht auf den Aufenthalt in den Gebäuden.
  10. Der Betrieb behält sich vor, die Hofanlage aufgrund von politischen oder betrieblichen Gegebenheiten temporär vollständig für den Personenverkehr zu schließen.